
Darf ich im Wald übernachten?
Es ist stockdunkel, ihr seid im Wald und habt eine Taschenlampe in der Hand. Im Zelt fühlt ihr euch sicher und lauscht den Geräuschen des Waldes. Kurz nachdem die Sonne untergeht, hört ihr plötzlich ein Knistern um euer Zelt herum. Voller Schreck und mit der Taschenlampe bewaffnet, öffnet ihr den Reißverschluss eures Zeltes und wagt einen Blick nach draußen. Da steht plötzlich ein großer Mann mit einer Feder im Hut vor euch und weist euch auf ein Verbot und eine Ordnungswidrigkeit hin. Hat der Forstbeamte dazu das Recht und ist ein generelles Übernachten im Wald verboten? Wir haben für euch recherchiert und bringen endgültig Licht ins Dunkle. Los geht’s!
Dieser Beitrag ist weder als juristische Beratung, noch als eine Aufforderung zu den aufgeführten Handlungen gedacht. Dies ist lediglich das Wissen aus unseren Recherchen und unsere persönliche Meinung.
Die eigene Freiheit endet da, wo die deiner Mitmenschen beginnt
…sagt ein altes Sprichwort und genau deshalb sollen Gesetze für Ordnung sorgen. Auch oder gerade in der Natur. Und damit wir die Ordnung einhalten und uns mit der Frage beschäftigen, ob man in einem bestimmten Gebiet übernachten darf, sollten wir uns zunächst einmal fragen, ob man dieses Gebiet offiziell betreten darf. Und um das beantworten zu können, müssen wir einen Blick in die entsprechenden deutschen Gesetze werfen.
Zum Thema ,,Betreten des Waldes“ und ,,Betreten der freien Landschaft“ ist das Bundeswaldgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz wichtig.
Damit wir euch nicht mit Paragraphen voll bombardieren, haben wir hier eine kleine Zusammenfassung:
Das Betreten des Waldes, der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie ungenutzten Grundflächen ist allen zum Zweck der Erholung gestattet.
Man kann sich also überall in der Natur bewegen und aufhalten, solang es in keinem Privatbesitz oder in sonstiger Nutzung steht. Ausnahmen sind natürlich Anpflanzungen, Naturschutzgebiete, Biotope, Nationalparks usw. Hier darf man sich nur auf den Wegen befinden.
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Nun aber zur Frage
Darf ich in einem öffentlichen Wald, der unter keinen besonderen Bedingungen steht, übernachten?
Wir haben bei unserer Recherche festgestellt, dass in den Gesetzestexten keine genauen Regelungen und Verbote zum Thema Übernachten im Wald existieren. Sei es eine tatsächliche Übernachtung oder auch nur ein längeres Verweilen in der freien Natur. Was man jedoch sehr wohl findet ist das Zelten!
Hier kann man ganz allgemein sagen, dass ein Zelten im Wald generell nicht erlaubt ist. Vor allem auf fremden Privatbesitz ist das Zelten ohne Erlaubnis verboten und diese sind in Deutschland dazu auch keine Seltenheit. Deshalb sollte man sich hier im Vorfeld definitiv informieren. Für die freie Landschaft gibt es jedoch keine Erwähnungen in den Gesetzestexten und ist somit auch nicht explizit verboten. Es darf nur nicht in irgendeiner Form genutzt werden oder unter besonderen Regelungen stehen.
Zählt meine Plane, die ich als Regenschutz nutze, auch darunter?
Da in den Gesetzestexten nur das Wort ,,Zelten“ genutzt wurde, sollten wir uns hier anschauen, was denn genau ein Zelt ist und ob eine einfach Plane, ebenfalls der Regelung unterliegt.
Wir haben eine Definition aus einer Verwaltungsvorschrift zum Baurecht gefunden und sie lautet zusammengefasst folgendermaßen:
Zelte sind bauliche Anlagen, die aus einer Tragkonstruktion und aus einer Hülle bestehen.
– Also irgendwie einen geschlossenen Raum ergeben.
Eine einfache Plane, die man an den Bäumen befestigt und als Regenschutz nutzt, wäre somit kein geschlossener Raum aus einer Tragkonstruktion und Hülle und damit erlaubt. Das selbe gilt auch für das Übernachten im Schlafsack. Nutzt man hier nur den Schlafsack hat man zwar eine Hülle, aber keine Tragkonstruktion und wäre damit auch nicht verboten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Übernachten im Wald als solches nicht verboten ist, sondern nur das Bauen fester Unterstände von Hütten und das Aufschlagen von Zelten.
Im Endeffekt entscheidet hier wohl der Forstbeamte, ob eine Gefahr für die Natur besteht oder ein Verstoß gegen geltende Regelungen vorliegt. Viele Forstbeamte sind jedoch ebenfalls Outdoor-begeisterte Menschen, die häufig sehr gut nachvollziehen können, warum man sich gerne in den Wald begibt und dort auch unter freiem Sternenhimmel übernachten möchte. Solange ihr also nichts gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, werdet ihr den meisten Fällen nur des Platzes verwiesen und seid eine Erfahrung reicher.
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