
Wildcampen im Alpenraum – Dos and Don’ts
Nichts zwischen mir und dem Sternenhimmel als eine laue Sommernacht und ein paar mondbeschienene Berggipfel. Vielleicht sogar ein paar Sternschnuppen vor dem Einschlafen – und nur das Läuten der Kuhglocken zum Aufwachen. Diese romantische Vorstellung treibt viele von uns zum wilden Campen, obwohl die nächste Hütte meist gar nicht weit ist. Aber frische Bergluft mit gratis Milchstraßenpanorama ist einfach verlockender als miefiger Dunst und der obligatorische Soundtrack im Bettenlager. Doch wer die Romantik des Wildcampens sucht, sollte zuerst das Recht kennen.
Wildcampen ist in Deutschland und Österreich nämlich offiziell verboten – doch bewegen wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone, bei deren Auslegung es insbesondere auf die Art der „mobilen Behausung“, die Wahl des Standortes und der Dauer des Aufenthalts ankommt.
Wer folgende Punkte beachtet, sollte in der Regel keine Probleme bekommen:
Dos and Don‘ts
1) Meide ausgewiesenen Privatgrund, Naturschutzgebiete (alle Naturschutzgebiete der Alpen findet ihr auf der Seite von Alparc.org und hier die Wildruhezonen der Schweiz), Reservate, Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen; halte so viel Abstand zur Zivilisation wie möglich
2) Gestalte Dein Lager so klein und unauffällig wie möglich, vermeide Lärm und Musik, hinterlasse keinen Abfall und halte dich möglichst nicht länger als eine Nacht am selben Ort auf
3) Verzichte nach Möglichkeit ganz auf Feuer und Kocher; ansonsten achte auf sichere Feuerstellen und einen Mindestabstand zu Wald und Strauch; halte ausreichend Löschwasser bereit; räume die Feuerstelle sauber auf
4) Nimm Kritikern durch freundliches Auftreten den Wind aus den Segeln, durch diplomatisches Geschick und mit gesundem Menschenverstand lassen sich die meisten Situationen entschärfen
Tipp: Wer kein Zelt braucht und mit Isomatte, Schlafsack und Tarp (Regenschutzplane) auskommt, gilt rechtlich nicht als Camper, sondern als Biwakierer – und das ist nicht strafbar.
Das Biwakieren, vor allem in Notsituationen, ist von den Verboten ausgenommen.
Genaue Rechtslage der Regionen
Die genaue Rechtslage ist sehr unterschiedlich und schwer zu durchschauen – in Österreich hat jedes Bundesland eigene Vorgaben und in der Schweiz teilweise sogar jede Gemeinde. Hier noch ein paar detailliertere Infos zu den verschiedenen Regionen:
Bayern: Zelten nur mit Zustimmung des Grundstücksberechtigten, Bußgeld bis zu 50.000€
Österreich:
Zelten erlaubt: Oberösterreich und Steiermark
Zelten in vielen Gegenden erlaubt: Vorarlberg, Salzburg
Zelten verboten: Tirol (Bußgeld 220€), Kärnten (Strafe bis zu 3.630€), Niederösterreich (Strafe bis zu 14.500€)
Schweiz:
Zelten in vielen Gegenden erlaubt: Uri, Glarus
Zelten weitgehend verboten (außer Einwilligung der Grundeigentümer, Bußgeld einzelfallabhängig): Appenzell, St. Gallen, Schwyz, Luzern, Bern, Waadt, Nidwalden
Zelten verboten (Bußgeld einzelfallabhängig): Freiburg, Wallis, Obwalden, Tessin, Graubünden
Italien: Nur mit Genehmigung des Grundstückbesitzers.